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BAUGENOSSENSCHAFT

Wir sind die Baugenossenschaft Lippenrütipark Neuenkirch – eine Gemeinschaft, die nicht Gewinn, sondern Menschen in den Mittelpunkt stellt. Unser Ziel ist es, unseren Mitgliedern bezahlbaren Wohnraum zu bieten, der Lebensqualität, Sicherheit und Stabilität vereint. Auf Grundlage des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) schaffen wir Wohnungen, die den Bedürfnissen aller Generationen gerecht werden – heute und in Zukunft.

Roland Geisseler, Hanspeter Häcki, Ramona Imhof, Beat Büchler, Georg Imbach jun.

Verwaltungsrat – wer sind wir

Die Baugenossenschaft wird durch die Generalversammlung als oberstes Organ und den Verwaltungsrat geleitet und kontrolliert.

Die Verwaltungsrat ist unser exekutives Organ und führt die Geschäfte der Genossenschaft. Sie ist dem genossenschaftlichen Förderauftrag verpflichtet und setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
 

  • Hanspeter Häcki | Präsident

  • Georg Imbach jun. | Vicepräsident

  • Ramona Imhof | Finanzen und Verwaltung

  • Beat Büchler | Bauwesen

  • Roland Geisseler | Aktuar

Für die unabhängige Kontrolle der Buchführung und der Einhaltung der gesetzlichen sowie statutarischen Vorschriften ist die Revisionsstelle Fokus Treuhand AG in Sempach zuständig. 

Ansprechperson | Verwaltung

Für Fragen rund um die Verwaltung, Vermietung und allgemeine Anliegen steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin der Verwaltung gerne zur Verfügung:


 

Ramona Imhof

verwaltung@lippenruetipark.ch

Telefon 078 724 93 99

Ziel und Zweck

Unser Handeln ist einzig dem Wohl unserer Mitglieder verpflichtet. Unsere Satzung definiert unseren klaren Auftrag:

  • Zweck: Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe und zugunsten ihrer Mitglieder die Beschaffung von preisgünstigen Wohnungen und den Bau sowie Erwerb von Wohnhäusern oder Wohnungen.

  • Keine Spekulation: Wir verfolgen unseren Zweck unter Ausschluss jeder spekulativer Absicht. Dies wird durch vertragliche Regelungen wie Vorkaufsrechte bei Grundstücksverkäufen gesichert (Art. 3), um den Wohnraum langfristig der Spekulation zu entziehen.

  • Förderung: Wir fördern den preisgünstigen Wohnungsbau im Sinne der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Erlasse.

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